Zwischen solchen informellen Befragungen und den förmlichen Einvernahmen besteht eine gewisse Grauzone. Deshalb sollte sich die Polizei auf die ersten Ermittlungen beschränken und alsdann, möglichst schnell, die erhobenen Beweise und insbesondere die allenfalls erstellten Einvernahmeprotokolle mit einem zusammenfassenden Rapport der Untersuchungsbehörde weiterleiten, sodass diese den Fall möglichst bald in eigener Verantwortung übernehmen kann.