306 StPO). Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist das Vorliegen eines Tatverdachtes (Art. 299 Abs. 2 StPO; Anfangsverdacht). Die StPO gestattet keine polizeilichen Ermittlungen «ins Blaue» (Verdachtsausforschung, «Fishing Expedition»). Unterhalb der Schwelle des strafprozessualen Tatverdachtes sind hingegen polizeiliche Vorermittlungen möglich.