6 11. Die Erwägungen der Kammer 11.1. Verwertbarkeit des Polizeiprotokolls Im Polizeirapport vom 27. Mai 2014 (pag. 1 ff.) wurden die Aussagen des Beschuldigten kurz und sinngemäss zusammengefasst. Es stellt sich die Frage, ob das Polizeiprotokoll im Lichte der strafprozessualen Bestimmungen verwertbar ist. Dies wird von der Kammer von Amtes wegen geprüft, nachdem eine mögliche Unverwertbarkeit vom Beschuldigten nicht geltend gemacht wurde.