4 lich im obersten Brustbereich. Dies erzeuge einen unangenehmen Druck in der unteren Halsgegend. Bezüglich des Anrempelns und der Schläge in den Bauch seien die Aussagen von C.________ nicht glaubhaft. Die Drohung habe C.________ jeweils anders geschildert («Hick ins Gesicht», Gesicht aufschlitzen, Backe aufschneiden). Es sei naheliegend, dass er sich aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern könne. Die Aussage sei diesbezüglich nicht widersprüchlich, zumal C._____