6. In seiner Berufungsbegründung vom 22. Dezember 2015 beantragte der Beschuldigte, (1.) das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. August 2015 sei aufzuheben und er sei von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen; (2.) das Widerrufsverfahren betreffend Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. März 2012 sei einzustellen; (3.) die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen; (4.) es sei dem Beschuldigten zu Lasten des Staates eine Entschädigung in der Höhe der Verteidigungskosten für beide Instanzen auszurichten (pag. 191 ff.).