Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘550.00. III. Widerrufsverfahren 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27.03.2012 für eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen.