I. Formelles 1. Mit Urteil vom 18. August 2015 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland was folgt (pag. 121 ff.): «I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Tätlichkeit (mehrmaliger Versuch, die Faust in den Bauch zu stossen und dabei massives Anrempeln), angeblich begangen am 27.05.2014 in Bern, z.N. von C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird hingegen schuldig erklärt: 1. der versuchten Nötigung, begangen am 27.05.2014 in Bern, z.N. von C.________,