1. zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 35.00, ausmachend total CHF 420.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 105.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt; 3. zur Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2633.60, ausmachend CHF 1‘316.80. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘316.80 sind durch den Kanton Bern zu tragen;