19 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bzw. festgestellt am 29.07.2014 auf der C.________, D.________ - E.________ wird eingestellt; ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung. II. A.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 29.07.2014 auf der C.________, D.________ - E.________ durch Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand;