_ macht einen Aufwand von insgesamt knapp 40 Stunden und CHF 10‘894.05 (pag. 171 ff.) geltend, was der Kammer mit Blick auf die Komplexität der sich stellenden Rechtsfragen sowie des Aktenumfangs als eher hoch erscheint. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Verteidigung nach Eingang dieser Kostennote noch einige weitere Aufwendungen entstanden sein dürften, ist dieser Betrag jedoch insgesamt gerade noch als angemessen zu beurteilen. Der Beschuldigte ist demnach – entsprechend der Kostenverteilung – mit der Hälfte der entstandenen Aufwendungen, ausmachend CHF 5‘447.00, zu entschädigen.