18 22. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 35.00, ausmachend CHF 420.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe ist unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren aufzuschieben. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 105.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 3 Tage.