Mit dem Bremsmanöver wollte der Beschuldigte seine übersetze Geschwindigkeit senken, um eine mögliche Busse zu vermeiden. Dem Beschuldigten wären andere Handlungsmöglichkeiten offen gestanden, und die Kollision mit der Mittelleitplanke wäre vermeidbar gewesen. So hätte er die Geschwindigkeit ohne Weiteres reduzieren können, indem er den Fuss vom Gaspedal genommen und damit die Kollision mutmasslich vermieden hätte. Dies wirkt sich leicht verschuldenserhöhend aus. Insgesamt ist auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatschwere von einem leichten Verschulden auszugehen.