Aufgrund der Kollision mit der Mittelleitplanke wäre es durchaus möglich gewesen, dass der Beschuldigte andere Verkehrsteilnehmer auf der Überholspur oder auf der Gegenfahrbahn gefährdet hätte. Eine Kollision auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, könnte schwerwiegende Folgen für die körperliche Unversehrtheit des Zeugen (und auch des Beschuldigten) gehabt haben. Damit verursachte das starke Bremsmanöver in der vorliegenden Situation mindestens eine erhöhte abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Der Beschuldigte hat sich vorliegend bewusst bzw. vorsätzlich dazu entschieden, abzubremsen.