Zur Klärung der Frage, ob eine erhöhte abstrakte Gefährdung durch das Bremsmanöver resultierte, kann die allgemeine Formel zur Berechnung des Anhalteweges herangezogen werden. Unter Beachtung der normalen Witterungsverhältnisse sowie unter der Annahme einer durchschnittlichen Reaktionszeit von einer Sekunde («http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/unfallanalysen/anhalteweg.html»; WEISSENBERGER, a.a.O., N. 98 zu Art. 90 SVG) ergibt sich für den Zeugen ein Anhalteweg von 107 Meter (Berechnung gemäss der Tabelle des Strassenverkehrsamts des Kantons St. Gallen «http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/