15 halten werden, dass durch die nicht gerechtfertigte starke Bremsung Art. 12 Abs. 2 VRV verletzt wurde. Zur Klärung der Frage, ob eine erhöhte abstrakte Gefährdung durch das Bremsmanöver resultierte, kann die allgemeine Formel zur Berechnung des Anhalteweges herangezogen werden.