13. Fahren in fahrunfähigem Zustand Die Fahrfähigkeit bemisst sich nach der gesamten Leistungsfähigkeit des Lenkers. Die Gesamtleistungsfähigkeit bezieht ebenfalls Fälle ein, welche plötzlich auftretende schwierige Verkehrs-, Strassen- oder Umweltsituationen betreffen. Auch in diesen Situationen muss der Lenker das Fahrzeug sicher fahren können (FAHR- NI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 13 zu Art. 91 SVG). Nach Art. 91 Abs. 2 lit.