12. Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Daraus ergibt sich der nachfolgend skizzierte Sachverhalt: Der Beschuldigte fuhr am 29. Juli 2014, 17.30 Uhr, auf der C.________, D.________ – E.________ mit seinem Auto mit einem Tempo von circa 130-135 km/h. Der Beschuldigte lenkte seinen Wagen auf der rechten Fahrbahn, als er am Seitenrand einen Radarkasten wahrnahm. Aufgrund seiner übersetzten Geschwindigkeit nahm er in der Folge bewusst ein starkes Bremsmanöver vor, um etwaige strafrechtliche Konsequenzen aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhindern.