Es gibt keinen Anhaltspunkt, welcher an dieser Folgerung Zweifel aufkommen liesse. Ein Fehler am Auto kann damit als Unfallursache ausgeschlossen werden. Ein solcher Fehler wäre nach Ansicht der Kammer vorliegend denn auch nicht relevant. Dem Beschuldigten wird ein unsachgemässes und starkes Bremsmanöver vorgeworfen. Dass er dieses eingeleitet hat, bestreit er grundsätzlich nicht. Unklar sind jedoch die Umstände, welche zum Bremsmanöver führten.