11 stritten bzw. hat aufgrund des Bluttests als erwiesen zu gelten. Hingegen muss der Zeitraum des Konsums offen gelassen werden. Auf die Frage der Fahrfähigkeit wird im Rahmen der rechtlichen Würdigung einzugehen sein. 11.2 Beweiswürdigung bezüglich grober Verkehrsregelverletzung 11.2.1 Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte bringt vor oberer Instanz vor, dass er am Strassenrand ein unbestimmtes Objekt wahrgenommen und reflexartig stark abgebremst habe.