Bezüglich der Wahrnehmungen des unruhigen, angetriebenen und euphorischen Zustandes durch die Polizei sowie durch die untersuchende Person ist festzuhalten, dass bei einem gerade vorgefallenen Autounfall auf der Autobahn ein solcher Zustand nicht weiter verwunderlich ist. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung würde sich jede durchschnittliche Person in dieser Situation unruhig, nervös oder angetrieben verhalten. Der Beschuldigte war überdies das erste Mal in einen Unfall verwickelt. Aufgrund der Gesamtsituation sind die erwähnten Wahrnehmungen nicht geeignet, einen kürzlichen Cannabiskonsum zu begründen bzw. zu unterstreichen.