Demgegenüber schützt eine Gültigkeitsvorschrift grundlegende Verfahrensrechte mit der Folge, dass deren Verletzung die fehlerhafte Prozesshandlung «nichtig, d.h. unbeachtlich» macht. Die Protokollierungsvorschriften sind aufgrund der auf dem Spiele stehenden gewichtigen Interessen der Verfahrensbeteiligten streng zu handhaben. Die gesetzeskonforme Protokollierung ermöglicht der beschuldigten Person wie auch anderen Verfahrensbeteiligten die Wahrnehmung ihrer Rechte und bildet die Grundlage für die Wahrheitssuche, das auszusprechende Urteil und die Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanzen.