Das Unfallaufnahmeprotokoll enthält keine Angaben des Beschuldigten zum angeblichen Konsum von Betäubungsmitteln (pag. 6). Die Aussage, wonach der Beschuldigte vor zwei Tagen das letzte Mal einen Joint geraucht haben will, ist lediglich im Zusatzblatt enthalten (pag. 7), welches durch den Beschuldigten nicht unterzeichnet wurde. Aus dem Protokoll ergibt sich zwar, dass die Rechtsmittelbelehrung des Beschuldigten vor 18.45 Uhr stattgefunden hatte, der Drogenschnelltest um 19.25 Uhr durchgeführt wurde, und die Angaben des Beschuldigten bezüglich des Konsums im Anschluss an den Drogenschnelltest erfolgt sein sollten (pag.