__ führte den vorgenannten Personenwagen, obwohl er zufolge vorgängigen Konsums von THC-haltigen Substanzen fahrunfähig war. b) A.________ bediente sein Fahrzeug während der Fahrt unsachgemäss, indem er ein starkes Bremsmanöver durchführte, wodurch der Personenwagen ins Schleudern und nach links über den Überholstreifen geriet, wo er zweimal mit der Mittelleitplanke kollidierte. Mit dieser groben Verletzung der Verkehrsregeln hat der Beschuldigte eine erhöhte abstrakte Gefährdung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hervorgerufen. 2) A.________ konsumierte unbefugt eine unbestimmte Menge THC-haltiger Substanzen.»