6. Verletzung des Anklagegrundsatzes 6.1 Argumentation der Verteidigung Die Verteidigung rügte bereits vor erster Instanz und erneut vor oberer Instanz die Verletzung des Anklagegrundsatzes (pag. 89, 156 ff.). Die Verteidigung führt aus, dass im Strafbefehl nicht ersichtlich sei, welches Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen werde und worin die unsachgemässe Bedienung des Fahrzeuges bestanden haben soll (pag. 156 ff.). Die Bremsung alleine führe im Normalfall nicht zur erfolgten Kollision.