Frist verwies Rechtsanwältin F.________ vollumfänglich auf ihre Ausführungen in der schriftlichen Berufungserklärung vom 26. Oktober 2015 (pag. 183 f.). Auf die ihr mit Verfügung vom 11. Dezember 2015 gewährte Gelegenheit abschliessende Bemerkungen einzureichen (pag. 192 f.), verzichtete Rechtsanwältin F.________ namens des Beschuldigten mit Eingabe vom 17. Dezember 2015 (pag. 195). 3. Anträge der Verteidigung Rechtsanwältin F.________ stellte und begründete in ihrer Berufungserklärung vom 26. Oktober 2015 die folgenden Anträge (pag. 148). «1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Juli 2015 sei in allen Teilen aufzuheben.