3 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) form- und fristgerecht Berufung an (pag. 130). In der innert Frist erfolgten Berufungserklärung vom 26. Oktober 2015 (pag. 147 ff.) erklärte die Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin F.________ (in Vertretung von Rechtsanwalt B.________), die vollumfängliche Berufung (pag. 148). Mit Eingabe vom 18. November 2015 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft darauf, Anschlussberufung zu erklären und am oberinstanzlichen Verfahren teilzunehmen (pag.