Die Auslagen setzen sich zusammen aus: Auslagen der Staatsanwaltschaft CHF 1033.60 Kanzleiauslagen CHF 100.00 Total CHF 1133.60 - Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘033.60. II. Weiter wird verfügt: