11 tober 2013 auf der Autobahn A1, C.________ (Ort), durch ungenügendes Rechtsfahren als Lenker eines Personenwagens, durch unzulässiges Beschleunigen zwecks Verhinderung eines Fahrstreifenwechsels, sowie durch ungenügende Vorsicht gegenüber anderen Strassenbenützern, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass diese sich nicht richtig verhalten werden.