Die Vorinstanz hat vorliegend ein eingehendes und umfangreiches Beweisverfahren durchgeführt. Die zusätzliche Einholung eines DTC Gutachten hat die Vorinstanz geprüft, aber auf Grund der umfangreichen Dokumentation darauf verzichtet, da ein solches – rein gestützt auf die Fotos – kaum weitere bzw. andere Erkenntnisse gebracht hätte. Ein zusätzliches Gutachten ist denn für die Sachverhaltsermittlung auch nicht erforderlich und der entsprechende Antrag daher abzuweisen. Der Verzicht der Vorinstanz auf ein DTC- Gutachten erfolgte mithin zu Recht und war nicht willkürlich.