_ wegen dem Ausschwenken selbstverschuldeten Zusammenstosses (zweite Kollision) in Kombination mit dem Gegensteuer von E.________ Richtung Überholspur habe dazu geführt, dass sich sein Fahrzeug im Uhrzeigersinn gedreht habe und es zu dieser dritten Kollision gekommen sei. Der Beschuldigte führte weiter aus, er habe versucht, nach links auszuweichen, nachdem er die Drehung gesehen und erkannt habe, dass E.________ nun direkt frontal auf ihn zufuhr. Aus diesem Unfallhergang ergebe sich, dass sich der Beschuldigte korrekt verhalten habe und das Verschulden am Unfall einzig E._____