Es ist nach Ansicht der Kammer auf den vermessenen Wert in der Dokumentation abzustellen, da die Abriebspur über eine Länge von 42cm erfolgt ist und die Polizei hierfür über die ganze Länge eine Höhe von durchschnittlich 92-93cm gemessen hat. Das Foto, in welchem die Messung bei etwas mehr als 91.5cm erkennbar ist, zeigt nur einen einzelnen, punktuellen Wert in dieser gesamten Messlänge von 42cm. Nach Ansicht der Kammer stimmen die Angaben zur Höhe der beiden Schäden mit durchschnittlich 92-92.5 cm deshalb auch auf Grund der Messungen gemäss Fotodokumentation absolut überein.