circa auf der Höhe 92,5cm beginnen (pag. 34). Die Schadensspuren an der linken Fahrzeugseite des Beschuldigten sind auf dem Foto punktuell auf ca. 91.5cm bis etwas über 92cm erkennbar (pag. 41 unten), allerdings sind diese gemäss Dokumentation zum Foto auf der Höhe 92-93cm vermessen worden. Es ist nach Ansicht der Kammer auf den vermessenen Wert in der Dokumentation abzustellen, da die Abriebspur über eine Länge von 42cm erfolgt ist und die Polizei hierfür über die ganze Länge eine Höhe von durchschnittlich 92-93cm gemessen hat.