_ zusammengefasst wiedergegeben. Als objektive Beweismittel hat die Vorinstanz das Fotodossier der Kantonspolizei Bern von den am Unfallort und den Schäden gemachten Fotos, die Unfalldokumentation des UTD sowie die Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern bezüglich Testmarkierungen einer Autobahnstrecke mit Markierungskreide inkl. Berichtsrapport sowie Nachtrag erläutert. Auf die korrekte Wiedergabe der Beweismittel durch die Vorinstanz wird verwiesen (pag.