8. Überprüfung durch die Kammer 8.1. Die Vorinstanz hat vorab die vorhandenen Beweismittel ausführlich und vollständig dargestellt und erläutert. Sie hat als subjektive Beweismittel die Aussagen des Beschuldigten, der Zeugen E.________, F.________, G.________, H.________, I.________ und des Sachverständigen J.________ zusammengefasst wiedergegeben.