Dabei touchierten sich die beiden parallel fahrenden Personenwagen leicht (erste Kollision), da E.________ seinerseits keinen genügenden seitlichen Abstand zum Fahrzeug des Beschuldigten hatte. E.________ gelangte nach der ersten seitlichen Kollision auf gleiche Höhe zum Beschuldigten und es kam zu einem kurzen Disput zwischen ihnen. Während dessen standen die Fahrzeuge still. Zwischenzeitlich wurde die Lücke vor dem Beschuldigten auf dem Normalstreifen grösser. Als E.________ daraufhin brüsk beschleunigte und den beabsichtigen Fahrbahnwechsel erneut einleitete, beschleunigte auch der Beschuldigte.