Er beantragte gleichzeitig wegen seiner besonderen gesundheitlichen Situation die Beiordnung eines amtlichen Verteidigers (pag. 265f). Mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 277). Mit Verfügung vom 12. Januar 2016 wurde dem Beschuldigten Fürsprecher B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag.