2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 5. Juli 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 199ff.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 29. September 2015 (pag. 259f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 2. November 2015 sinngemäss die vollumfängliche Berufung und hielt fest, dass es ihm auf Grund seines Aufenthalts im D.________ nicht möglich sei, die Fristen einzuhalten (pag. 265). Er beantragte gleichzeitig wegen seiner besonderen gesundheitlichen Situation die Beiordnung eines amtlichen Verteidigers (pag.