1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 25. Juni 2015 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen am 9. Oktober 2013 auf der Autobahn A1, C.________. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘594.00 (pag. 194f.).