_ zeigen, dass auch das Rahmengeschehen unklar ist. Der Verteidigung ist deshalb beizupflichten, dass die Äusserung «Geh doch zurück in den Busch» nicht als erstellt gelten kann, zumindest nicht in der Weise, dass gestützt darauf ohne Zweifel ein Schuldspruch erfolgen könnte (vgl. pag. 292). Insgesamt ist somit festzuhalten, dass der massgebliche Sachverhalt nicht abschliessend erstellt werden kann. Es verbleiben erhebliche und nicht zu unterdrücken-