Bei den Kontrolleuren sei auch eine Frau gewesen. Sie habe dann gesagt, dass die Schweiz kein Land der Bananen sei. Er, F.________, habe dann interveniert und gesagt, dass der Privatkläger gebüsst worden sei und das akzeptiert habe und sie ihn nicht beleidigen solle mit der Aussage, dass die Schweiz kein Bananenland sei. Er habe die Kontrolleure gefragt, ob sie keine Bananen essen würden. Ein Kollege der Frau habe dies nicht ertragen und sei sehr wütend geworden. Seine Kollegen hätten ihn dann beruhigt. Die Kontrolleure hätten ihrer Kollegin dann gesagt, dass sie Recht hätten und die Frau das nicht hätte sagen sollen.