_ F.________ führte an der polizeilichen Einvernahme vom 29. August 2013 (pag. 50 ff.) zusammenfassend aus, der Privatkläger und er seien auf dem Heimweg von Zugkontrolleuren kontrolliert worden. Der Kontrolleur habe dem Privatkläger gesagt, dass er ein Ticket habe, das ihm nicht zustehe. Der Privatkläger habe dann erwidert, er habe aus Versehen das Ticket seines Kollegen genommen. Der Kontrolleur habe daraufhin gesagt, dass er keine richtige Fahrkarte habe und deshalb gebüsst werde. Sie hätten dann weiter diskutiert. Bei den Kontrolleuren sei auch eine Frau gewesen.