65 Z. 66 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Privatklägers, wonach sie diesem gesagt habe, die Schweiz sei kein Land für Bananenfresser, meinte E.________: «Ich kann mich nicht an den genauen Wortlaut erinnern. Ich erinnere mich an eine Aussage mit „Busch“. Sie hat jedoch mehrere Sachen erwähnt» (pag. 65 Z. 88 ff.). Aus den Aussagen von E.________ geht somit hervor, dass er sich bei der Polizei nicht mit Sicherheit an den genauen Wortlaut der Beschuldigten erinnern konnte, sprach er doch von «eine Äusserung wie […]». Seine Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sind mit grossen Unsicherheiten behaftet: «Ich vermute, dass es