7 (pag. 70; pag. 200 Z. 7, Z. 20 f., Z. 29 f.) Sie könne nichts dazu sagen, was sich am 30. März 2013 zugetragen habe (pag. 70). Sie sei sich nicht sicher, ob sie gearbeitet habe (pag. 200 Z. 7 f.). Wenn sie dort wirklich dabei gewesen sei, sei es niemals so passiert (pag. 200 Z. 37). Sie habe das sicher nicht gesagt (pag. 71; pag. 201 Z. 28). Die Aussagen der Beschuldigten zum Vorfall sind vage. Da sie den Vorwurf bestreitet, dürfte dies in der Natur der Sache liegen.