Zwischen der Strafanzeige vom 1. August 2013 und den Aussagen des Privatklägers bestehen gewisse Widersprüche. So wird in der Anzeige erwähnt, andere Leute im Abteil hätten laut gesagt, die Frau sei nicht normal (pag. 7). Gemäss der Anzeige soll der Vorfall demnach im Zug stattgefunden haben. An der erstinstanzli-