6. Ermächtigungsverfahren Die Verteidigung rügt in ihrer Berufungserklärung vom 9. Oktober 2015 die fehlende Ermächtigung des EJPD. Bundesbeamte und Mitglieder eidgenössischer Behörden könnten gemäss Art. 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes (VR; SR 170.32) nur mit Ermächtigung des EJPD wegen strafbarer Handlungen, die sich auf ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, verfolgt werden. Eine solche Ermächtigung sei im vorliegenden Verfahren bisher nicht eingeholt worden (pag. 278).