2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt H.________, mit Schreiben vom 23. Juli 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 253). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 21. September 2015 (pag. 262) erklärte die Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 9. Oktober 2015 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 277 ff.). Mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag.