1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 15. Juli 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Rassendiskriminierung, begangen am 30. März 2013 im Bahnhof G.________ schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1‘600.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Ferner wurde die Beschuldigte zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 8‘370.00 (inkl. Auslagen und MwSt) an C._____