16. Entschädigung Eine Entschädigung im Sinne von Art. 429 StPO ist bei diesem Ausgang des Verfahrens nicht angezeigt. 9 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt 1. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen in der Zeit zwischen dem 4. und 6. August 2013 in E.________ durch mangelnde Aufmerksamkeit beim Parkmanöver; 2. des pflichtwidrigen Verhaltens bei Verkehrsunfall, begangen in der Zeit vom 4. und 6. August 2013 in E.________;