6. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat den unbestrittenen Sachverhalt korrekt festgehalten, wonach sowohl am Fahrzeug von D.________ (Audi ________, weiss, BE ________ ), als auch am Fahrzeug des Beschuldigten (Mercedes ________, grĂ¼n, BE ________) Spuren (Lackabrieb/Kratzer) einer Kollision erkennbar waren. Bestritten ist hingegen, ob und falls ja, wie es zur Kollision auf dem Parkplatz oder allenfalls anderswo gekommen ist und wer diesen Unfall verursacht hat. Der Be-