5. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 7.5.2014 vorgeworfen, sich der einfachen Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit und pflichtwidrigen Verhalten nach Verkehrsunfall begangen am 5.8.2013, um 08.00 Uhr, in E.________ (Ort), Parkplatz schuldig gemacht zu haben. Es wird ihm folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 23): Der Beschuldigte touchierte mit seinem Personenwagen infolge mangelnder Aufmerksamkeit beim Einparken das korrekt daneben parkierte Fahrzeug. Der Beschuldigte meldete den Schaden weder der Polizei noch der Geschädigten, wodurch er sich pflichtwidrig verhielt.